Das FPA-Gebäude in Adlershof
Allg. Geschäftsbedingungen
AGB der FPA Fernsehproduktion
Adlershof GmbH:
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1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen der FPA Fernsehproduktion Adlershof GmbH, nachstehend FPA genannt. Abweichende Bedingungen des Bestellers müssen durch FPA ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.
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2. Angebote
Von FPA gemachte Angebote sind für eine Frist von 14 Tagen verbindlich. Spätere Annahmen können zurückgewiesen werden. In jedem Fall bestimmt sich der endgültige Vertragsinhalt nach der schriftlichen
Auftragsbestätigung von FPA, sofern dieser nicht unverzüglich widersprochen wird.
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3. Preisänderungen
Ändern sich die Herstellungs- oder Bezugsbedingungen, die Rohstoff-, Lohn- oder sonstige Kosten, so kann FPA bei Lieferungen und Leistungen, die länger als 4 Monate nach Vertragsschluß ausgeführt werden, eine angemessene Preisanpassung verlangen. Können sich die Parteien hierauf nicht verständigen, ist jede Seite berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche sind wechselseitig ausgeschlossen.
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4. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum in Euro zu erfolgen. Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum wird 2 % Skonto gewährt. Reparatur-, Wartungs-, Mietrechnungen und Kleinaufträge bis zu 50 € sind sofort netto zahlbar. Bei neuen Geschäftsverbindungen kann Zahlung bei Lieferung oder Vorauszahlung verlangt werden. Schecks oder Wechsel werden erfüllungshalber entgegengenommen. Diskont- und Bankspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Bei Zahlungsverzug, erheblicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers oder Erhalt von unbefriedigenden Kreditauskünften über diesen kann FPA offene Forderungen fällig stellen und für noch nicht ausgeführte Leistungen Zahlung netto bei Auslieferung verlangen. Verzugszinsen können in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangt werden.
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5. Lieferzeit
Lieferzeitangaben sind unverbindlich, es sei denn, sie seien ausdrücklich als verbindlich vereinbart und bestätigt. Teillieferungen sind zulässig.
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6. Erfüllungsort und Lieferung
Erfüllungsort für die Lieferungen ist Sitz der Lieferfirma. Auslieferungen erfolgen, soweit nichts anderes vereinbart ist, auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Verbindliche Aufträge können eine Woche vor Beginn der Produktion kostenfrei storniert werden, Stornierungen bis 24 Stunden vor Auftragsbeginn 50% Ausfallhonorar und unter 24 Stunden 100% Ausfallhonorar ohne Spesen-Kilometergeld.
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7. Mängelhaftung
Bei Lieferungen gilt die Qualität als vertragsgemäß, wenn sie den branchenüblichen Lieferspezifikationen der zuständigen Lieferantenverbände entspricht. Bei Lieferungen gelten Fehlmengen oder Ausschuß bis zu
3 % als vertragsmäßig. Mängelrügen für offensichtliche Mängel können nur innerhalb einer Woche nach Auslieferung anerkannt werden. Mängelrügen haben schriftlich zu erfolgen. Im kaufmännischen Verkehr bleiben die §§ 377, 378 HGB (sofortige Untersuchungs- und Rügepflicht) unberührt.
Bei berechtigten Mängelrügen hat FPA zunächst das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlagen Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen endgültig fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten ist FPA ferner berechtigt, anstelle der Nachbesserungen oder Ersatzlieferung dem Besteller Gewährleistungsansprüche gegen die Lieferwerke abzutreten. Die Gewährleistung der FPA erstreckt sich nicht auf Schäden, die beim Kunden durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, sonstiger Temperatur- und Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung entstehen. Erfüllungsort der Garantieleistung ist, wenn nicht anders vereinbart wurde, Sitz der Lieferfirma.
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8. Schadenersatz
Schadenersatz gleich aus welchem Rechtsgrund kann von FPA und dessen Mitarbeitern nur bei Vorsatz oder grob fahrlässigem Handeln verlangt werden. Schadenersatz bei Film und Bandmaterial erfolgt nur maximal im Wert des Bandmaterials.
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9. Eigentumsvorbehalt
An sämtlichen Lieferungen und Leistungen behält sich FPA das Eigentum bis zur Bezahlung der gesamten Forderung aus der Lieferung einschließlich Nebenforderungen vor. Die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist nicht gestattet. Etwaige Pfändungen oder andere Beeinträchtigungen der Rechte von der Sandmannstudio Trickfilm GmbH sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen, jede erforderliche Auskunft ist zu erteilen. Bei Zahlungsverzug ist FPA berechtigt, die sofortige Herausgabe der gelieferten Waren zu verlangen. Bei Lieferungen an Wiederverkäufer gelten folgende zusätzliche Bedingungen: Der Eigentumsvorbehalt gilt für sämtliche Forderungen aus der Geschäftsbeziehung einschließlich Nebenforderungen einschließlich eines etwaigen Kontokorrentsaldos. Der Wiederverkäufer ist zur Weiterveräußerung der Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt. Er tritt hiermit schon jetzt bis zu Tilgung sämtlicher oben beschriebenen Forderungen die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer nebst allen Nebenrechten an FPA ab. Er bleibt zur Einziehung der Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr ermächtigt. Der Wiederverkäufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware gegen die üblichen Risiken zu versichern. Er tritt hiermit schon jetzt die sich hieraus ergebenden Ersatzansprüche an FPA ab.
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10. Gefahrtragung bei Probelieferungen, Miete, Konsignation
Zur Erprobung oder sonstwie leihweise gelieferte Gegenstände, zur Miete oder in Konsignation überlassene Gegenstände werden an den Kunden auf dessen Gefahr ausgeliefert und verbleiben bei diesem auf dessen Gefahr. Er ist für die sachgemäße Benutzung und den zufälligen Untergang verantwortlich.
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11. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird, soweit das Gesetz nicht zwingend eine andere Bestimmung trifft, der Sitz der Lieferfirma vereinbart.
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12. Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Wir weisen darauf hin, dass Ihre personenbezogenen Daten per EDV gespeichert werden, um einen ordnungsgemäßen Geschäftsablauf zu gewährleisten. Nach BDSG sind wir gehalten, sie von der ersten Speicherung bzw. Übermittlung in Kenntnis zu setzen. Wir tun dies hiermit. Weitere Benachrichtigungen durch uns erfolgen nicht.
FPA Fernsehproduktion
Adlershof GmbH
Am Studio 2a
12489 Berlin
Tel.: +49 (0) 30 - 6 39 28 02 23
Fax: +49 (0) 30 - 6 39 28 02 30
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E-Mail: dispo@fpa-tv.de
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